Guten Tag Herr Köpfli Hat sich da in der Zwischenzeit noch etwas geändert? Freundliche Grüsse Matthias Bauer
Kommentar zu Das Wirtepatent ist ein alter Zopf! von Matthias Bauer
Die oben erwähnten Ausnahmen für den Kanton Bern gelten seit 01.01.2019 nicht mehr! Der Artikel 19 c mit der Ausnahme für weniger als 30 Sitzplätze wurde gestrichen, ebenfalls Artikel 19 f mit der Ausnahme für Betriebe, die weniger als 100 Tage pro jähr geöffnet sind. Die Gastgewerbbeverordnung wurde per 01.01.2019 geändert und der Link führt... Weiterlesen →